Für die außergerichtliche Beratungstätigkeit wird vorab eine Honorarvereinbarung getroffen. Es wird minutengenau abgerechnet Diese Gebühr wird zur Hälfte auf das Honorar für eine sich anschließende gerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeit angerechnet. In der Regel kostet eine Stunde 150 € zzgl. 19% Umsatzsteuer.

 

Die Höhe der Anwaltsgebühren in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren richten sich nach dem Rechtsanwalts­vergütungsgesetz (RVG).

 

Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, die Kosten einer Beratung oder eines gerichtlichen Verfahrens zu tragen, bestehen für Sie grundsätzlich folgende Möglichkeiten:

  • Für den außergerichtlichen Bereich können Sie Leistungen nach dem Beratungshilfegesetz in Anspruch nehmen. Hierfür benötigen Sie einen Berechtigungsschein, den Sie beim Amtsgericht gegen Nachweis Ihrer Einkommensverhältnisse erhalten. Der Rechtsanwalt hat Anspruch auf eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 €.
  • Für gerichtliche Verfahren können Sie Prozess- / Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen, wenn Ihre Klage oder Klageabwehr erfolgversprechend ist. Hierbei handelt es sich um ein zinsloses Darlehen, dass als Sozialleistung gewährt wird. Nach Beendigung des Verfahrens wird das Gericht jedes Jahr einmal prüfen, - maximal 4 Jahre lang - ob Sie zur Rückzahlung in der Lage sind.