Fragen des Steuerrechts können vielfältiger Natur sein. In der Regel haben sie ihren Ausgangspunkt in den einzelnen Steuerarten, z.B. Einkommensteuer-, Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer oder Erbschaftssteuerrecht, um nur die vielleicht geläufigsten Steuerarten zu nennen.

 

 

Bei der Steuergestaltung stellt sich die Frage, wie die Gesetze am besten individuell für Sie angewendet werden können. Bei diesen Fragen und der Steuergestaltung helfe ich Ihnen gerne, die für Sie optimale Lösung zu finden.

 

Einspruchsverfahren

Mit dem Einspruch können Sie sich gegen Steuerbescheide oder andere Steuerverwaltungsakte wehren, wenn Sie den Bescheid für fehlerhaft halten. Als erste Prüfung sollten Sie in der Begründung des Steuerbescheids nachlesen, ob das Finanzamt ihre Angaben vollständig berücksichtigt oder aber teilweise - fehlerhaft - nicht. Die Einspruchsfrist beträgt 1 Monat. Zwar prüft das Finanzamt nach Einspruchseinlegung noch einmal von Amts wegen den Steuerbescheid. Um aber auch die Aussetzung des Steuerbescheids zu erreichen, damit also nicht nach Beendigung der Prüfung Sie zur Zahlung verpflichtet sind, sollte der Einspruch begründet werden. Es empfiehlt sich auch, einzelne Punkte noch einmal gesondert darzustellen.

 

Finanzgerichtsverfahren

Sollten nicht alle Ihre Bedenken im Wege des Einspruchs ausgeräumt werden, erlässt das Finanzamt einen Einspruchsbescheid. Hiergegen können Sie dann Klage erheben, um vom Gericht die streitigen Punkte überprüfen zu lassen.

 

Selbstanzeige

Sie ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Zum Einen darf die Tat noch nicht entdeckt sein. Zum Anderen muss die Erklärung vollständig sein, d.h. alle Angaben enthalten, die für eine korrekte Besteuerung erforderlich sind. Diese Angaben müssen sich dann auf die letzten 10 Jahre erstrecken.

 

Steuerstrafrecht

Strafbar wegen Steuerhinterziehung ist nicht nur derjenige, der falsche Angaben gegenüber der Finanzbehörde macht und dadurch unrichtige Steuerbescheide erwirkt.

Strafbar macht sich auch, wer gar keine Angaben macht. In diesem Fall werden die Besteuerungsgrundlagen vom Finanzamt geschätzt. Selbst wenn Sie der Auffassung sein sollten, dass das Finanzamt richtig geschätzt hat oder gar sich zu Ihren Gunsten vertan hat, bleiben Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Mit der Schätzung allein hat sich die Sache also nicht erledigt.

 

 

Bei Streitigkeiten mit den Finanzbehörden bedarf es deshalb fachkundiger Unterstützung. Als Fachanwalt für Steuerrecht in Moers stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Seite, außergerichtlich oder - wenn alle Stricke reißen - auch vor Gericht.

 

 

Kontaktaufnahme

Ich helfe Ihnen, ein passendes Konzept zu entwickeln und stehe Ihnen gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie mich dafür einfach unter der Rufnummer 0 28 41 / 88 24 322.