Wann darf der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen? Wer trägt die Kosten für Schönheitsreparaturen? Ist die Betriebskosten­abrechnung fehlerhaft? Wann kommt eine Mietminderung in Betracht?

 

 

Dies alles sind Fragen des Mietrechts mit dem sich sowohl Mieter als auch Vermieter immer wieder beschäftigen müssen. Auch diese sind nur ein Ausschnitt aus den folgenden Problembereichen des Mietrechts:

 

Gewerbliches oder privates Mietrecht?  (Gestaltung des Mietvertrages)

Die Wohnraummiete unterscheidet sich von der Geschäftsraummiete vor allen Dingen durch ein besonderes Kündigungsrecht und auch durch eine beschränkte Möglichkeit der Mieterhöhung.

 

Kündigung  (Eigenbedarf, Kündigungsfristen, fristlose Kündigung)

Bei einer Kündigung hat ein Mieter grundsätzlich die Möglichkeit, dieser Kündigung zu widersprechen. Ein Widerspruch muss zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses erklärt werden. Ein Grund ist beispielsweise, dass angemessener Ersatzwohnraum nicht angemietet werden kann.

 

Mietminderung  (z.B. bei Schimmel, Lärm, Wasserschaden)

Bei Mängeln des Wohnraumes ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. Er ist aber verpflichtet, unmittelbar nach Auftreten des Mangels, den Vermieter von diesem Mangel zu unterrichten. Der Vermieter muss die Möglichkeit haben, den Mangel zu beseitigen.

 

Mieterhöhung  (maximale zulässige Mieterhöhung, nach Modernisierung, Fristen)

Die Wohnraummiete kann maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Allerdings darf die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20% erhöht werden. Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen, z.B. nach Modernisierungsmaßnahmen. Die Anpassung der Vorauszahlung für die Betriebskosten kann unabhängig hiervon vorgenommen werden.

 

Neben- und Betriebskosten  (Berechnung, Prüfung, Verjährung)

Unabhängig zu den hiermit verbundenen Problemen, an dieser Stelle nur ein Hinweis. Heben Sie die Nebenkostenabrechnungen immer gut auf. Hierin sind in der Regel auch Handwerkerleistungen enthalten, die Sie in der Einkommensteuererklärung geltend machen können.

 

 

Mietrecht umfasst aber nicht nur die Raum-, Geschäfts- und Wohnraummiete, auch bewegliche Sachen können gemietet werden. Hierauf findet ebenfalls Mietrecht Anwendung, teilweise allerdings in Sonderformen, z.B. Leasing.

Viele dieser Probleme lassen sich auch außergerichtlich lösen. Sie sollten mich deshalb rechtzeitig aufsuchen, damit zunächst diese Möglichkeit gewahrt werden kann. Ich berate Sie gerne in allen Fragen rund um die Themen Mieten und Vermieten.

Im Ernstfall vertrete ich Sie natürlich auch vor Gericht.

 

 

Beratung für Mieter und Vermieter

Haben Sie Fragen zu Themen des Mietrechts, können Sie gerne unter der Rufnummer 0 28 41 / 88 24 322 einen Besprechungstermin vereinbaren.