Im Familienrecht werden regelmäßig diese Themen bedeutsam:

 

Scheidung und Trennung

Eine Scheidung kann in der Regel erst dann beantragt werden, wenn zumindest eine 1-jährige Trennung vorangegangen und der andere Ehepartner mit der Scheidung einverstanden ist. Nach 3-jähriger Trennungszeit braucht der andere Ehepartner der Scheidung nicht zuzustimmen. Dann wird das Scheitern der Ehe vermutet.

 

Unterhalt

Beim Unterhalt ist nach Ehegatten-/Geschiedenenunterhalt und Kindesunterhalt zu unterscheiden.

Kindesunterhalt gebührt den minderjährigen Kindern. Volljährigen Kindern dann, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden.

Ehegattenunterhalt wird während des Getrenntlebens der Eheleute geschuldet. Voraussetzung ist, dass der Unterhaltsschuldner leistungsfähig und der Unterhaltsgläubiger bedürftig ist.

Nach Scheidung der Ehe wird nur ausnahmsweise nachehelicher Unterhalt geschuldet. Gründe können sein: Kindesbetreuung, Alter und Krankheit. Daneben kommt bei Erwerbslosigkeit ein Unterhaltsanspruch in Betracht, ggf. in Form des sogenannten Aufstockungsunterhalts.

 

Versorgungsausgleich

Beim Versorgungsausgleich handelt es sich um die während der Ehe erworbene Altersversorgung, also insbesondere die Rentenansprüche der Eheleute.

 

Sorge- und Umgangsrecht

Während des Bestehens der Ehe haben die Ehepartner für die gemeinsamen Kinder in der Regel auch das gemeinsame Sorgerecht. Nach der Trennung wird derjenige Ehegatte, der auch das Kind betreut, das Aufenthaltsbestimmungsrecht beanspruchen. Hierdurch wird es ihm ermöglicht, das Umgangsrecht der Kinder mit dem anderen Elternteil oder Dritten zu regeln. Ausnahmsweise kann auch der betreuende Ehegatte das alleinige Sorgerecht nach Scheidung geltend machen wollen, insbesondere wenn die geschiedenen Ehegatten bezüglich des Kindeswohls sich nicht einigen können.

 

Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich regelt die Verteilung des Vermögens nach Scheidung. Hierbei werden die Vermögenserwerbe der beiden Ehegatten während des Bestehens der Ehe einander gegenübergestellt. Der Ehegatte mit dem höheren Vermögenserwerb ist dem anderen zum Ausgleich verpflichtet.

 

Scheidung und Versorgungsausgleich

Nur die Scheidung und der Versorgungsausgleich müssen gerichtlich geregelt werden.

Alle anderen Punkte lassen sich im Idealfall und damit kostengünstiger und nervenschonender für Sie, auch außergerichtlich regeln. Erfahrungsgemäß stellen diese Themen nämlich auch eine nicht zu unterschätzende gefühlsmäßige Belastung dar.

 

 

Beratung im Familienrecht

Sollten Sie Fragen zu familienrechtlichen Themen haben, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung oder zur gerichtlichen Vertretung zur Verfügung. Ich bin für Sie unter der Rufnummer 0 28 41 / 88 24 322 erreichbar.